AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. PRÄAMBEL

  1. Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen «Seeliger.Photography» (Michel Seeliger) und der als Auftrag gebende Person erreicht werden.
  2. Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von der Fotograf für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleistete Arbeit.
  3. Fotograf: Der «Fotograf» ist für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
  4. Kunde: Der «Kunde» ist die Person oder das Unternehmen, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
  5. Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
  6. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar. Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CDROMs, Computerfestplatten, im Internet oder in sozialen Netzwerken gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

II. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung – auch ohne ausdrückliche Einbeziehung – auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotograf. Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. 
  2. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

III. TERMINVEREINBARUNG, ANNULLIERUNGEN UND VERTRAGS-RÜCKTRITT

  1. Anfragen des Kunden stellen keine verbindlichen Bestellungen dar. Erst die Antwort des Fotografen mit Nennung der konkreten Auftragsdaten (Preis, Leistungsumfang und Termin) ist ein Angebot im Rechtssinne. Durch das Absenden einer daraufhin erfolgenden Bestellung und/oder Terminvereinbarung/Terminreservation per E-Mail, via Kontaktformular oder telefonisch gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung /einen verbindlichen Termin der in der Nachricht bezeichneten Dienstleistung ab. Dies stellt die Annahme des Vertragsangebotes durch dar sofern dieser keine Begründung für ein Nichterfüllen der Dienstleistung bekannt gibt. Der per Email oder telefonisch definierte Termin ist für beide Seiten verbindlich und kann nur vom Fotografen verschoben oder aufgehoben werden.
  2. Kostenlose Auftragsannullierungen/Absagen sind nur möglich, solange keine Terminvereinbarung/Terminreservation besteht. Allfälliger Aufwendungen und/oder möglicher Verlust von anderen Aufträgen, dürfen vom Fotografen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
  3. Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von dem Fotografen erhalten hat, hält sich der Fotograf diesen Termin für den Kunden frei. Für diese Zeit bzw. diesen Tag kann der Fotograf keine weiteren Angebote annehmen.
  4. Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist der Fotograf  berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:
    • Bis und mit 21 Tage vor dem Termin: 25% des Shooting-Betrages
    • Bis und mit 14 Tage vor dem Termin: 50% des Shooting-Betrages
    • Bis und mit 7 Tage vor dem Termin: 75% des Shooting-Betrages
    • Bis und mit 2 Tage vor dem Termin: 100% des Shooting-Betrages
  1. Bei Absage aufgrund von nicht selbst verschuldeten Gründen (plötzlicher schwerer Krankheit, Unfall, Todesfall, Verletzung des Tieres) mit entsprechendem Nachweis (z.B. Arztzeugnis) wird ein neuer Shootingtermin offeriert. Sollte dieser nicht angenommen werden, werden die gleichen Absagegebühren wie in Ziffer III. Absatz 5-7 aufgeführt verrechnet.
  2. Wird der Termin auf Grund ungünstigen Witterungsverhältnissen verlegt (starker Regen, Gewitter, Hagel, Sturm usw.), tritt die oben aufgeführte Regelung nicht in Kraft. Ob das Shooting wetterbedingt durchgeführt werden kann, liegt im Ermessen des Fotografen. Sollte der Kunde auf die Durchführung des Shootings bestehen und das Shootings wird wegen schlechten Witterungsverhältnissen abgebrochen, wird ein zweiter Termin nur durch eine zusätzliche Gebühr für weitere Aufwände und Anfahrt durchgeführt. Diese Gebühr wird jeweils mit dem Kunden einzeln besprochen.
  3. Der Fotograf kann keine Garantie auf Sonnenschein bei Shooting-Terminen geben. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass auch bei bewölktem Himmel der Termin statt findet. Sollte der Kunde den Termin aufgrund von bewölktem Himmel absagen, werden Absagegebühren gemäss der Ziffer III. Absatz 5-7 verrechnet.
  4. Der Fotograf übernimmt keine Garantie für die Umsetzung spezifischer Motive, Posen oder Aufnahmen (z. B. Bewegungs- oder Reitbilder, Zirkuslektionen oder andere Posen), da die Bedingungen vor Ort (z. B. Stall, Weide, andere Locations) unvorhersehbar sind und nicht mit einem kontrollierten Fotostudio vergleichbar sind. Dies betrifft insbesondere witterungsbedingte Einschränkungen (z. B. nasser Sandplatz, nasse Weide, rutschiger Boden), die Unzugänglichkeit der Location (z. B. durch Witterung, Sperrungen oder andere Hindernisse), das Verhalten des Tieres (z. B. Ablehnung bestimmter Posen) oder andere unvorhersehbare Umstände (z. B. bauliche Hindernisse, Einschränkungen durch Dritte). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass solche Einschränkungen keinen Grund für eine kostenlose Absage oder Terminverschiebung darstellen. Die Fotografin wird in solchen Fällen Alternativen vorschlagen (z. B. andere Motive, Posen oder eine alternative Location), um das Shooting wie geplant durchzuführen. Sollte der Kunde den Termin aufgrund solcher Einschränkungen absagen, werden Absagegebühren gemäss Ziffer III, Absatz 5–7 verrechnet.
  5. Erscheint der Kunde ohne Abmeldung nicht zum vereinbarten Termin, so ist der Fotograf berechtigt, dem Kunden den vertraglich vereinbarten Shooting-Betrag in Rechnung zu stellen.

IV. VERGÜTUNG, HONORAR

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  3. Gestellte Rechnungen sind netto (ohne Abzug) innerhalb der angegeben Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Wenn nichts anderes angegeben ist die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars vor dem Shooting bzw. spätestens vor der Auslieferung der final bearbeiteten Bilder zu leisten. Der Fotograf ist berechtigt, mit der Bearbeitung oder Auslieferung zu warten, bis der offene Betrag vollständig beglichen ist.
  4. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern der Fotograf mehrwertsteuerpflichtig ist) geschuldet.
  5. Der Kunde muss vor dem Shooting ein Shooting-Paket wählen. Ein Upgrade auf ein nächst höheres Shootingpaket ist nach dem Shooting nicht mehr möglich.
  6. Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  7. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Fotomaterial nicht verwendet wird.
  8. Wird eine Rechnung nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, fallen zusätzlich Mahngebühren an. Die Mahngebühren setzen sich wie folgt zusammen:
    • 1. Mahnung: CHF 0.–
    • 2. Mahnung: CHF 25.–
    • 3. Mahnung: CHF 50.–
  9. Sollte die Rechnung nach der 3. Mahnung nicht beglichen worden sein, erfolgt eine Betreibung. Zum Schuldbetrag werden danach eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.–, sowie die Kosten für die Betreibung (abhängig vom Schuldbetrag) fällig. Allfällige weitere Kosten für das Betreibungsverfahren werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

V. LEISTUNGSSTÖRUNG

  1. Wartezeiten am Termin die nicht vom Fotografen zu verantworten sind, werden von der vereinbarten Gesamtzeit des Shootings abgezogen. Das Shooting wird nicht kostenfrei verlängert oder ein zweiten Termin vereinbart, um die verloren gegangene Zeit nachzuholen. Es werden keine Kosten aufgrund von Wartezeiten rückerstattet.

VI. NUTZUNGSRECHT/BILDRECHT DES KUNDEN

FÜR PRIVATKUNDEN (B2C):
  1. Der Kunde ist berechtigt die entstandenen Fotoaufnahmen ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für private Zwecke (z.B. Fotoabzüge oder persönliche Social Media Accounts) in Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden.Eine kommerzielle Nutzung der Fotos (mit Gewinnerzielungsabsicht) und/oder die Abtretung der Bildrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Hierfür ist ein zusätzlicher Vertrag, welcher die finanzielle Abgeltung regelt, notwendig.
  2. Für den Internetauftritt von Privatkunden dürfen ausschliesslich die dafür vorgesehenen Bilder (mit Wasserzeichen) verwendet werden. Im unmittelbaren Bezug zum Foto ist der Name des Fotografen und eine Verlinkung zur Website und/oder zu den sozialen Netzwerken anzubringen.
  3. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber der fotografischen Arbeit zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
FÜR GESCHÄFTSKUNDEN (B2B):
  1. Mit dem vereinbarten Honorar wird ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht für die im Buchungsvertrag konkret vereinbarten Zwecke eingeräumt (z. B. Website, Social Media, Printprodukte). Die Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung ausserhalb der vereinbarten Zwecke ist nur mit schriftlicher Zustimmung und gegen zusätzliche Vergütung erlaubt. Im Buchungsvertrag wird ausdrücklich festgehalten, ob und in welchem Umfang eine Weitergabe an Dritte erfolgen darf (z. B. Partnerunternehmen, Sponsoren, Medien).
  2. Der Geschäftskunde verpflichtet sich, den Fotografen im Impressum seiner Unternehmens-Website namentlich zu nennen und die Website des Fotografen (www.seeliger.photography) zu verlinken. Eine gesonderte Nennung oder Verlinkung auf Social Media ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht verpflichtend.
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN:
  1. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars entsprechend des Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.
  2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
  3. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  4. Veränderungen des Fotomaterials durch analoges oder digitales Composing, einer anders gearteten Bearbeitung oder Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
  5. Das Fotomaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
  6. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

VII. PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
  2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Es obliegt dem Kunden insbesondere die Zustimmung der zu fotografierenden Personen (Model Release), des Tierbesitzers (Property Release) oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Fotomaterials einzuholen, wenn der Kunde Personen, Tiere oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.
  3. Die Aufnahmen werden nach Beendigung des Fotoshootings innerhalb angemessener Frist durch den Fotografen auf einem Online-Portal zur Verfügung gestellt. Der Kunde trifft darin innerhalb eines Monats die Bildauswahl. Danach wird diese Galerie von dem Fotografen offline genommen. Erfolgte bis zum Offlinenehmen keine Auswahl des Kunden, so wird für ein erneutes zur Verfügung stellen der Auswahlgalerie eine Servicepauschale von 40.– CHF angesetzt.

VIII. REFERENZEN, NUTZUNGSRECHT/BILDRECHT DES FOTOGRAFEN

FÜR PRIVATKUNDEN (B2C):
  1. Der Fotograf behält das Recht, Aufnahmen, auf denen keine Personen erkennbar sind, in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschliessliche oder nichtausschliessliche Lizenz zur Verwendung zu gewähren oder Exemplare weiterzugeben. Wünscht der Kunde dies nicht, ist dies dem Fotografen vor dem Shooting schriftlich mitzuteilen. Für den Entzug dieser Nutzungsrechte fällt eine zusätzliche Pauschale von CHF 250.– an. Von dieser Regelung ausgenommen sind TFP-Shootings, da der Fotograf die Leistung kostenlos erbringt und als Honorar drei bearbeitete Fotos zur Verfügung stellt. Ebenfalls ausgenommen sind Fälle, in denen das Tier als Model zur Verfügung gestellt wird, da der Besitzer hierfür bereits ein Honorar erhält.
FÜR GESCHÄFTSKUNDEN (B2B):
  1. Tieraufnahmen ohne erkennbare Logos, Marken, Produkte oder Mitarbeiter dürfen vom Fotografen ebenfalls für Eigenwerbung und den Weiterverkauf (z. B. Bildagenturen, Zeitschriften) genutzt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sollte ein Geschäftskunde den Entzug dieser Nutzungsrechte wünschen, ist hierfür eine gesonderte Vereinbarung notwendig. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach Umfang und Art des Auftrags sowie nach Unternehmensgrösse und wird individuell vereinbart.
  2. Ein vollständiger Rechtekauf (Buyout), der auch die Nutzung von reinen Tieraufnahmen durch den Fotografen ausschliesst, muss gesondert vereinbart und angemessen vergütet werden. Der Preis für ein Buyout richtet sich nach Nutzungsumfang (z. B. weltweit, unbegrenzt, exklusiv), Dauer, Medium und Unternehmensgrösse.
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN:
  1. Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

IX. LEISTUNG DES FOTOGRAFEN

  1. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Komposition zu. 
  2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.) seiner Wahl einsetzen.
  3. Die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.
  4. Analog und digital hergestellte Fotos, insbesondere RAW-Dateien, bleiben im Eigentum des Fotografen. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Fotomaterial.
  5. Der Kunde kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil erstellt und bearbeitet werden. Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung sowie die Bildauswahl oder Bildbearbeitung betrifft, ist ausgeschlossen. Bei «nicht Gefallen» der Fotos wird kein Honorar zurückerstattet. Wünsche können geäussert, müssen aber nicht berücksichtigt werden, sofern diese nicht vor dem Shooting in schriftlicher Form vorliegen und vom Fotografen bestätigt wurden. 
  6. Für Fotoshootings gilt es zu beachten, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Umgebung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es sein, dass eine Fotosession abgebrochen werden muss. Wenn gewünscht, wird ein neuer Termin vereinbart, für den erneute Fahrtkosten und evt. Gebühren für weitere Leistungen anfallen können.
  7. Der Fotograf kann nicht garantieren, dass Motivwünsche die der Kunde geäussert hat, umgesetzt werden können, da diese immer Abhängig von der Location, den allgemeinen Umständen, dem Wetter und dem tierischen Verhalten sind. Sollten Motivwünsche nicht umgesetzt werden können, stellt dies keinen Grund für eine Kostenrückerstattung dar.
  8. Reklamationen die Qualität oder Zustand des Fotomaterials betreffen, sind innerhalb von 7 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Fotomaterial als genehmigt. Es ist die Aufgabe des Kunden, vor Bestellung von Fotomaterialien die digitalen Vorlagen genau in Augenschein zu nehmen. Details, welche schon in den digitalen Vorlagen enthalten sind, stellen weder dort noch auf den hieraus hergestellten Fotomaterialien einen Mangel dar. 
  9. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Mit Übergabe der Daten an den Kunden trägt dieser die Verantwortung für etwaige Verschlechterungen oder Verlust. 
  10. Vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist innerhalb 3–6 Arbeitswochen aus. Durch eine hohe Auftragslage, geschäftliche Reisen und Stosszeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  11. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  12. Farbdifferenzen zwischen Fotoabzug und Onlinedarstellung sind keine Fehler und werden als Reklamation nicht anerkannt. Bei berechtigter Beanstandung besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Höhe des Warenwertes.
  13. Sollte das Shooting aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen (z. B. Krankheit), nicht durchgeführt werden können, wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Eine Rückerstattung erfolgt nur, wenn kein Alternativtermin gefunden werden kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
  14. Die in den Paketen oder Offerte angegebene Shootingdauer ist ein Richtwert und dient der Orientierung. Sie beinhaltet nicht nur die eigentliche Fotozeit, sondern auch die Vorbereitung, Beratung, Anfahrt und den gesamten organisatorischen Aufwand. Wird das Shooting vor Ablauf der angegebenen Dauer beendet, sei es aufgrund des Tierverhaltens, der Wünsche des Kunden oder weil alle gewünschten Aufnahmen bereits entstanden sind, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder eine Anrechnung der Restzeit. Ein zweiter Termin zur «Einlösung verbleibender Zeit» ist ausgeschlossen.

X. HAFTUNG

  1. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.
  2. Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer XI 1.) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen des Fotografen.
  3. Der Fotograf übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenstände, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Kunden vorgelegt. Der Kunde ist insoweit selbst verantwortlich, für die geplante Veröffentlichung relevante Drittrechte zu klären. Der Fotograf wird vom Kunden nur mit der Erstellung von solchen Fotos von Menschen, Tieren, Objekten und Vorlagen beauftragt bei denen der Kunde die Klärung von etwaigen relevanten Drittrechten übernommen hat. Dies erstreckt sich auch auf die Nutzung der Aufnahmen zur Eigenwerbung durch den Fotografin. Der Kunde hält den Fotografen von Ersatzansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Bei Geschäftskunden ist der Auftraggeber verpflichtet, die erforderlichen Einverständniserklärungen insbesondere von Mitarbeitern, Kunden oder Dritten einzuholen. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für Ansprüche, die aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Drittrechten resultieren.
  4. Für Requisiten oder Gegenstände übernimmt der Fotograf keine Haftung. Im Falle von Verlust oder Beschädigung ist der Fotograf von jeder Haftung befreit.
  5. Bei Personen-, Tier- oder Sachschäden übernimmt der Fotograf keine Haftung. Dem Kunden wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschliessen.
  6. Der Kunde/Halter des Tieres haften für Unfälle und Schäden die durch das Tier verursacht wurden. Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches/grob fahrlässiges Verhalten.
  7. Der Fotograf kann nicht für einen Diebstahl, der während einer Fotosession stattgefunden hat, haftbar gemacht werden und rät, Wertgegenstände entsprechend zu sichern.
  8. Werden ausgeliehene Gegenstände (z.B. Kamera, Handy, Halfter, Halsbänder, Leinen) vom Fotografen durch den Kunde oder das Tier beschädigt oder zerstört, so muss der Kunde für die Neubeschaffung aufkommen.
  9. Der Kunde ist während der gesamten Fotosession für den physischen so wie psychischen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach einer Fotosession auftreten haftet der Fotograf nicht.
  10. Sollten digitale Bildwerke, mit entsprechend erworbenen Nutzungsrechte, in Eigenverantwortung durch den Kunden entwickelt/gedruckt werden, so kann der Fotograf keine Haftung für die Qualität und Farben der Ergebnisse übernehmen.
  11. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der fotografischen Arbeiten nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  12. Der Fotograf haftet nicht für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.). Die Fotograf haftet auch nicht für unverschuldeten Materialausfall (Defekt der verwendeten Technik, etc.) und die damit verbundene Unmöglichkeit der Erstellung weiterer Aufnahmen. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
  13. Eine Haftung des Fotografen für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei Geschäftskunden beschränkt sich die Haftung des Fotografen im Falle einer Absage oder eines Ausfalls, den er zu vertreten hat, auf die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Folgekosten oder Aufwendungen des Kunden (z. B. für Modelle, Locations, Anzeigenkampagnen), sind ausgeschlossen.
  14. Falls es zu dem geplanten Datum aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen, nicht möglich ist, den Auftrag durchzuführen, werden die Parteien zunächst versuchen, gemeinsam einen Ausweichtermin zu finden. Hierbei sind bereits bestehende Buchungen und Termine des Fotografen für beide Seiten zu berücksichtigen.

XI. GESUNDHEIT DES TIERES

  1. Ist das Tier nach Einschätzung des Fotografen krank oder verletzt darf er das Shooting abbrechen. Dies gilt auch bei Gewalteinwirkung oder Missbrauch des Tieres. Sollten eines dieser Fälle eintreten, werden die Anfahrtsgebühren sowie der volle Shooting-Betrag in Rechnung gestellt.

XII. GUTSCHEINE

  1. Der Auftraggeber kann beim Fotografen Wertgutscheine erwerben. Diese Gutscheine repräsentieren ein Guthaben für Dienstleistungen des Fotografen. Gutscheine sind nicht an eine bestimmte Person gebunden und können von jedem eingelöst werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung oder Rückerstattung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.
  2. Gutscheine decken den aufgedruckten oder vereinbarten Wert ab. Sollten die Preise für Leistungen oder Zusatzkosten (z. B. Anfahrtskosten) zwischenzeitlich gestiegen sein oder der Gutscheinwert nicht ausreichen, ist der Beschenkte verpflichtet, die Differenz zum aktuellen Preis zusätzlich zu zahlen.
  3. Gutscheine sind regulär ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig, sofern auf dem Gutschein keine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben ist. Innerhalb dieses Jahres können Gutscheine uneingeschränkt für alle angebotenen Dienstleistungen eingelöst werden, sowohl für Shootings unter der Woche als auch am Wochenende.
  4. Nach Ablauf der regulären Gültigkeitsdauer von 1 Jahr kann der Fotograf die Einlösung von Gutscheinen weiterhin ermöglichen, jedoch ausschliesslich für Shootings, die an Werktagen (Montag bis Freitag) stattfinden. An Wochenenden oder Feiertagen ist eine Einlösung abgelaufener Gutscheine ausgeschlossen. Die Entscheidung über eine Einlösung nach Ablauf der regulären Gültigkeitsdauer liegt im Ermessen des Fotografen.
  5. Gutscheine können bis spätestens 5 Jahre nach ihrem Ausstellungsdatum eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist sind sie endgültig verfallen und können weder eingelöst noch erstattet werden.

XIII. PREISÄNDERUNG

  1. Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich Änderungen. Bei längerfristigen Buchungen sowie bei Einlösung von Gutscheinen können Preisänderungen aufgrund von Kostenentwicklungen erfolgen. Es gilt jeweils der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung aktuelle Preis.

XIV. DATENSCHUTZ

  1. Der Kunde stimmt der Speicherung und ggf, Weitergabe an Dritte von personenbezogenen Daten in Form von fotografischen Arbeiten zu (Dritte sind zum Beispiel Anbieter für Online-Galerie, Abzüge, Produkte etc). Die Speicherung und Weitergabe der Lichtbilder ist für die Erfüllung des Vertrags relevant.
  2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und den Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
  3. Der Fotograf trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsmässigen Leistungserbringung-, zum Zweck der Vertragsdurchführung-, für vertragliche und vorvertragliche Pflichten-, zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen- erforderlich oder durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
  4. Der Fotograf wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
  5. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. 

XV. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar.